Volkshochschule City West

ein Zusammenschluss der Volkshochschule Berlin-Charlottenburg und Berlin-Wilmersdorf

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Geschäftsbedingungen

Bereitstellung

Die Geschäftsbedingungen werden in der Fassung vom 1. Januar 2009 zur Information bereitgestellt. Rechtlich wirksam sind ausschließlich die bei Vertragsabschluss in den Volkshochschulen ausliegenden Fassungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Berliner Volkshochschulen

1. Vertrag

  1. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und ihrer Annahme durch die Volkshochschule zustande. Wird bei schriftlicher und fernmündlicher Anmeldung bzw. Anmeldung per E-Mail die Annahme von der Volkshochschule nicht ausdrücklich erklärt, kommt der Vertrag mit der Aushändigung der Anmeldebestätigung zustande. Nachträgliche Änderungen, insbesondere das nachträgliche Geltendmachen von Ermäßigungstatbeständen, kommen nicht in Betracht. Zum Beleg und als Quittung erhalten die Teilnehmenden bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung (mit Ausnahme der Anmeldung zu Einzelberatungen, Einstufungstests und Präsentationen von Volkshochschularbeit) eine Anmeldebestätigung. Die Teilnahmeberechtigung an der Kinderbeaufsichtigung wird auf der Anmeldebestätigung nachgewiesen. Die Anmeldebestätigung ist nicht übertragbar.
  2. Die Verträge werden unter der Bedingung geschlossen, dass die im Volkshochschulprogramm veröffentlichte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird; dies gilt für abschlussbezogene Veranstaltungen mit mehr als einem Semester Dauer nur für das erste Semester.

2. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule (Ort, Zeit, Dauer, Kursthema, Bildungsziel) ergibt sich aus der Beschreibung im Lehrplan in der zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt gemachten und in den Geschäftsräumen ausgehängten bzw. ausgelegten und im Internet veröffentlichten Fassung.

3. Entgelte

  1. Entgeltsätze und -zuschläge, die Höhe der Verwaltungskostenpauschale, die Kostenbeiträge zur Kinderbeaufsichtigung sowie die Übersicht über den Ermäßigungskatalog werden mit dem Lehrplan und im Internet veröffentlicht.
    Ermäßigungsberechtigt sind Empfänger/-innen von
    - Sozialhilfe
    - Sozialgeld (BerlinPass)
    - Wohngeld
    - Arbeitslosengeld (I oder II)
    - Asylbewerberleistungen sowie
    - Schüler/-innen
    - Fachschüler/-innen
    - Student/-innen
    - Auszubildende
    - Praktikant/-innen
    - Schulabgänger/-innen ohne Ausbildungsplatz
    - Wehr- oder Zivildienstleistende
  2. Der Anspruch auf Entgeltermäßigung ist bei der Anmeldung durch Vorlage des erforderlichen gültigen Nachweises nachzuweisen.
  3. Eine nachträgliche Ermäßigung gebuchter Lehrveranstaltungen ist nicht möglich.
  4. Für bereits ermäßigte Veranstaltungen wird keine weitere individuelle Ermäßigung gewährt.

4. Zahlungsmodalitäten

  1. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung der im Programm ausgewiesenen Kosten vor Beginn der Veranstaltung bei der Volkshochschule.
  2. Barzahlung oder EC-Kartenzahlung erfolgt zum Zeitpunkt der Anmeldung und ist nur in den Geschäftsstellen der  Volkshochschule möglich, die die Veranstaltung durchführt.
  3. Bei der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren (z.Zt. nur für deutsche Kreditinstitute möglich) wird das Entgelt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn abgebucht.
  4. Kann eine Lastschrift wegen fehlerhafter Angaben der/des Teilnehmenden, mangelnder Kontendeckung oder wegen einer entgegenstehenden Anweisung der/des Teilnehmenden an ihre/seine
    Bank nicht eingelöst werden, so hat die/der Teilnehmende die entstehenden Kosten zu tragen.
  5. Zahlung per Überweisung ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit der Volkshochschule möglich.
  6. Eine nachträgliche Rechnungsstellung auf den Namen Dritter ist nicht möglich.
  7. In besonders begründeten Einzelfällen kann Ratenzahlung vereinbart werden.

5. Teilnahmebescheinigung

Bei regelmäßig erfolgter Teilnahme an einer Lehrveranstaltung (mindestens 80 vom Hundert) erstellt die Volkshochschule auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. Die erste Ausfertigung innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Veranstaltung ist unentgeltlich.

6. Organisatorische Änderungen

  1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem / der im Lehrplan angekündigten Kursleitenden geleitet wird.
  2. Wird eine Veranstaltung aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmenden das bereits entrichtete Entgelt und evtl. Entgeltzuschläge, den Kostenbeitrag zur Kinderbeaufsichtigung sowie die Verwaltungskostenpauschale zurück.
  3. Können Teile von Veranstaltungen nicht in der ursprünglich vorgesehen Form durchgeführt werden (z.B. wegen Verhinderung der Kursleitung oder Schließung von Veranstaltungsräumen), bietet die Volkshochschule den Teilnehmenden insbesondere durch Nachholen ausgefallener Veranstaltungsteile gleichwertigen Ersatz. Kann ein gleichwertiger Ersatz nicht angeboten werden, oder können Teilnehmende von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, werden die Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückgezahlt. Gleiches gilt für den Kostenbeitrag zur Kinderbeaufsichtigung. Eine Rückerstattung der Verwaltungskostenpauschale sowie von Auslagen für in Anspruch genommene Verbrauchsmaterialien ist ausgeschlossen.
  4. Schadenersatzleistungen in Geld sind – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – der Höhe nach auf das Entgelt für den laufenden Unterrichtsabschnitt begrenzt.

7. Haftungsausschluss

  1. Für Unfälle und sonstige Schädigungen der Teilnehmenden bzw. Diebstähle oder Schädigungen ihrer Sachen während der Lehrveranstaltung haftet das Land Berlin nur bei ihm zuzurechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von den Veranstaltungen übernimmt das Land Berlin keine Haftung.

8. Pflichten der Teilnehmenden

  1. Bei jeder Teilnahme an einer Lehrveranstaltung der Volkshochschule ist die namentliche Eintragung in die Anwesenheitsliste (durch Kurzzeichen) erforderlich.
  2. Auf Verlangen ist die Anmeldebestätigung vorzuzeigen. Ist dies nicht möglich, kann der / die Teilnehmende von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn die Teilnahmeberechtigung nicht auf andere Weise nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch für die Kinderbeaufsichtigung.
  3. Der / Die Teilnehmer/-in ist verpflichtet, die von ihm / ihr benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume der Volkshochschule sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden, sowie eventuelle Rauchverbote zu beachten.

9. Kündigung

  1. Die Volkshochschule kann während eines Unterrichtsabschnittes den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: • wenn die Teilnehmerzahl an drei aufeinander folgenden Lehrveranstaltungsterminen unter die Hälfte der Mindestteilnehmerzahl einer Lehrveranstaltung fällt, • bei nicht rechtzeitiger Zahlung vereinbarter Raten, • bei gemeinschaftswidrigem Verhalten, • bei beachtlichen Verstößen gegen die Hausordnung.
  2. Der / die Teilnehmende kann den Vertrag schriftlich, persönlich, per FAX oder per EMail in der Geschäftsstelle der Volkshochschule kündigen.
  3. Eine telefonische Mitteilung gilt nicht als Kündigung.
  4. Die Abmeldung bei der / dem Kursleitenden oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung.
  5. Die Kündigung wird von der Volkshochschule schriftlich bestätigt. Kündigungen per E-Mail können per E-Mail bestätigt werden.
  6. Bei einer Kündigung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird das Entgelt, evtl. Entgeltzuschläge sowie ggf. der Kostenbeitrag zur Kinderbeaufsichtigung unter Einbehaltung einer Pauschale in Höhe von 6 € erstattet.
  7. Bei einer Kündigung ab dem 13. Tag bis einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird das Entgelt, evtl. Entgeltzuschläge sowie ggf. der Kostenbeitrag zur Kinderbeaufsichtigung unter Einbehaltung einer Pauschale in Höhe von 12 € erstattet. Entgelte unter 12 € werden in voller Höhe fällig.
  8. Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes, evtl. Entgeltzuschläge, der Verwaltungskostenpauschale sowie ggf. des Kostenbeitrages zur Kinderbeaufsichtigung.
  9. Soweit die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule aus öffentlichen Mitteln gefördert wird und die Förderungsbedingungen weitergehende Kündigungsmöglichkeiten zulassen, als in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehen, werden den Teilnehmenden diese eingeräumt.

10. Urheberschutz

  1. Das Kopieren und die Weitergabe von Lehrmaterialien ist ohne Genehmigung nicht gestattet.
  2. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern in den Lehrveranstaltungen sind ohne Genehmigung nicht gestattet.

11. Speicherung personenbezogener Daten

  1. Zum Zwecke der Verwaltung der Lehrveranstaltungen setzen die Volkshochschulen eine automatisierte Datenverarbeitung ein.
  2. Mit der Anmeldung werden folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Titel, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Ermäßigungsgrund, Kursnummer, Semester, Kurstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen sowie die Angabe männlich / weiblich anonymisiert weiterverarbeitet.
  3. Beim Lastschrifteinzugsverfahren werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbanken der Volkshochschulen übermittelt.
  4. Für die Speicherung und Verarbeitung der erforderlichen Daten für die Programmabwicklung über die Volkshochschul-Datenbank ist die Einverständniserklärung des / der Teilnehmenden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich (Unterschrift auf dem Anmeldeformular bzw. Ankreuzen der entsprechenden Passagen bei der Onlineanmeldung). Ohne die Einverständniserklärung ist die Anmeldung nicht möglich.

12. Sonderveranstaltungen

Es gelten die Merkblätter der veranstaltenden Volkshochschulen.