Volkshochschule City West

ein Zusammenschluss der Volkshochschule Berlin-Charlottenburg und Berlin-Wilmersdorf

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Telefon: 030 9029-28871

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VHS am Hohenzollerndamm
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Informationen  

Häufige Fragen

Wer kann die Volkshochschule besuchen?

Jeder, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, unabhängig von Ausbildung oder Beruf.

Wie kann ich mich anmelden?

Sie können sich zur Zeit zu allen Veranstaltungen anmelden. Ausnahme: Deutsch als Zweitsprache. Zur Anmeldung haben Sie folgende Verfahren zur Auswahl:

  • Online-Anmeldung per Lastschrift,
  • Schriftliche (auch per Fax oder E-Mail möglich) Anmeldung per Lastschrift: Bitte benutzen Sie hierzu das Anmeldeformular
  • Persönliche Anmeldung per Lastschrift, Barzahlung oder EC-Karte

Wie kann ich einen Kurs bezahlen?

Bei der persönlichen Anmeldung können Sie Ihren Kurs während der Öffnungszeiten bar, mit EC-Karte oder per Lastschrift bezahlen. Sie können einen Kurs bei der schriftlichen Anmeldung und der Internet- Buchung nur per Lastschrift bezahlen.

Wer bekommt eine Ermäßigung?

Entgeltermäßigungen in Höhe von 50 % auf das Unterrichtsentgelt werden gewährt:

  • Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, von Arbeitslosengeld, von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, längstens bis 6 Monate nach Abschluss der Schule
  • Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, noch nicht schulpflichtige Kinder in Eltern-Kind-Veranstaltungen

Mein Wunschkurs ist ausgebucht, was kann ich tun?

Sie können sich für Ihren Wunschkurs unverbindlich auf die Warteliste eintragen lassen. Sobald ein Platz frei wird, wird dieser an den ersten Warteplatz weitergegeben.

Brauche ich eine Beratung?

Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Kurs Ihrem Lernziel am besten entspricht, wenn Sie über Kursinhalte, Prüfungen, notwendige Vorkenntnisse näher informiert werden möchten, nutzen Sie bitte die Fachberatung (auf Wunsch auch einen Einstufungstest) während der speziellen Anmeldung vor Semesterbeginn oder wenden Sie sich während des Semesters an die zuständige Programmbereichsleitung. Kurse im Bereich Deutsch können nur nach vorheriger Beratung besucht werden.

Warum brauche ich eine Beratung?

Sie brauchen eine Beratung nur zwingend im Bereich Deutsch als Zweitsprache und in einzelnen entsprechend gekennzeichneten Kursen, um sicher zu gehen, dass Sie keinen Kurs im falschen Lernlevel buchen. Für unsere Sprachkurse bieten wir die Möglichkeit einer persönlichen Beratung und eines Einstufungstests, wenn Sie nicht sicher sind, welcher Kurs bei Ihren Vorkenntnissen am besten geeignet ist. Eine Beratung ist immer von Vorteil, da damit verhindert werden kann, dass man den falschen Kurs besucht.

Ich habe keine Anmeldebestätigung bekommen. Was nun?

Bei der schriftlichen Anmeldung erhalten Sie die Anmeldebestätigung auf dem Postweg. Unter Angabe der Kursnummer und Ihres Namens können Sie jederzeit telefonisch erfragen, ob Ihre Anmeldung erfolgreich durchgeführt wurde.

Wie funktioniert die Warteliste?

Auf der Warteliste werden Interessent/-innen für einen bereits ausgebuchten Kurs eingetragen und gegebenenfalls automatisch benachrichtigt.

Der Kurs hat schon begonnen, kann ich noch einsteigen?

Wenn noch ein Platz frei ist, können Sie gegebenenfalls nach Beginn des Kurses noch einsteigen. Wenden Sie sich an die zuständige Programmbereichsleitung oder das Serviceteam.

Kann ich eine Teilnahmebescheinigung erhalten?

Sie können eine Teilnahmebescheinigung erhalten, wenn Sie mindestens 80% der Kurszeit anwesend waren. Die Teilnahmebescheinigung wird auf Wunsch nach Kursende ein Jahr lang kostenlos ausgestellt, danach fällt eine Verwaltungsgebühr von 5,- € an.

Was muss ich zum Kursbeginn mitbringen?

Im Normalfall nur Ihre Anmeldebestätigung, bitte achten Sie aber auf die Angaben in der Kursbeschreibung.

Kann ich nach dem Kurs eine Prüfung ablegen?

Über die Möglichkeit, Prüfungen im Zusammenhang mit Volkshochschulkursen abzulegen, beraten Sie Ihre Dozenten und Dozentinnen und die Programmbereichsleiter/- innen.

Wie viele Teilnehmer besuchen einen Kurs?

Sie können diese Angabe der Kursbeschreibung im Programmheft entnehmen. TN: 12-15 bedeutet z.B., dass an einem Kurs mindestens 12 und maximal 15 Personen teilnehmen.

Zählt ein Kurs als Bildungsurlaub?

Gemäß § 11, Abs. 1, des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes, sind alle Seminare der beruflichen Weiterbildung sowie alle Sprachkurse, die von Volkshochschulen veranstaltet werden, ohne weiteren Antrag als Bildungsurlaubs-Veranstaltungen anerkannt, sofern sie berufsorientiert sind. Handelt es sich um allgemein- bzw. umgangssprachliche Fremdsprachenkurse, werden bei den Teilnehmern und Teilnehmerinnen Basiskenntnisse der jeweiligen Fremdsprachen vorausgesetzt.

Bildungsurlaub – was ist das?

Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Besuch anerkannter politischer oder beruflicher Bildungsveranstaltungen. In Berlin haben Arbeitnehmer/-innen ab dem 25. Lebensjahr das Recht auf zehn Tage bezahlten Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren in freier Aufteilung der Zeiten.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Wenn Sie an einer Bildungsurlaubs-Veranstaltung teilnehmen möchten, sollten Sie sich rechtzeitig dazu anmelden, um spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung bei Ihrem Arbeitgeber die Freistellung zu beantragen. Dazu legen Sie Ihre Anmeldung und die an der Volkshochschule erhältliche Bescheinigung über die Anerkennung der Bildungsurlaubsveranstaltung vor. Der Arbeitgeber kann die Freistellung für den beantragten Zeitraum nur unter Angabe zwingender betrieblicher Gründe ablehnen. Nach dem Besuch der Veranstaltung ist auf Verlangen des Arbeitgebers die Teilnahmebescheinigung des Veranstalters vorzulegen.

Was passiert, wenn mein Kurs ausfällt?

Sie werden von uns benachrichtigt und erhalten Ihr Entgelt per Überweisung zurück. Hierzu teilen Sie uns bitte Ihre Kontonummer mit. Aus buchungstechnischen Gründen bitten wir Sie, nicht der Abbuchung der Kursgebühr zu widersprechen, sondern unsere Rückerstattung abzuwarten.

Was passiert, wenn ich an einem Kurs nicht teilnehmen kann?

Sie können den Vertrag schriftlich, per Fax oder E-Mail in der Verwaltung der Volkshochschule kündigen; eine telefonische Mitteilung ersetzt nicht die schriftliche Kündigung, die Abmeldung beim Dozenten oder das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Kündigung. Bei einer Kündigung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird das Entgelt unter Einbehaltung einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 6,– € erstattet. Bei späterer Kündigung bis einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird das Entgelt unter Einbehaltung einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 12,– € erstattet. Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes. Die Volkshochschule kann während eines Unterrichtsabschnittes den Vertrag mit den Teilnehmern aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.

Woraus setzt sich das Kursentgelt zusammen?

Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des im Programm ausgewiesenen Entgeltes vor Beginn des Kurses bei der VHS. Das Entgelt beträgt für eine Unterrichtsstunde (45 Min.) von 2,– bis 5,– €. Jeder Kurs wird einzeln kalkuliert. Dabei wird der pädagogische Aufwand beachtet (dieser ist in der o.g. Spanne enthalten). Besondere Angaben bei den Kursen bitte beachten.

Fragen zur Online-Anmeldung?

Bei der Anmeldung zu einem Kurs im Internet unter www.vhs.berlin.de ist für jede Person eine Registrierung mit einer eigenen E-Mail-Adresse Voraussetzung. Bitte beachten Sie, dass zur Anzeige von Kursinformationen Popup-Fenster verwendet werden, die durch einige Programme blockiert werden können. Dies kann in den Einstellungen Ihres Internet-Browsers aufgehoben werden. Frei gebucht werden können nur Kurse, die ab dem Tag nach der Anmeldung beginnen.

Findet Unterricht in den Schulferien statt?

Bis auf wenige Ausnahmen wird kein Unterricht erteilt. Für Deutschkurse gelten geänderte Regelungen. Im Zeitraum Juni-August werden spezielle Ferienkurse angeboten (siehe Sonderheft „Sommerprogramm“).